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Kannibale von Rohtenburg
Donnerstag, den 28. Mai 2009 um 13:19 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: „Die Freiheit der Kunst steht über allem!“. Diese Entscheidung bedeutet gleichzeit für den Film „Rohtenburg“ das das Aufführungsverbot aufgehoben wurde.

Kanibale-RothenburgIn dem umstrittenen Film „Rohtenburg“ spielt Thomas Kretschmann einen Mann, der eine Internetbekanntschaft erst entmannt, danach ermoderte und zu guter letzt verspeist hat. Das Ganze wurde dann per Videokamera gefilmt.

Ursprung dieser Story ist der fast identische reale Fall des Armin Meiwes (41). Der wahre Kannibale von Rohtenburg sitzt Momentan im Gefängnis zu verbüßt dort seine lebenslän gliche Haftstrafe. Armin Meiwes hatte zunächst durchgesetzt, das die Verfilmung seiner Geschichte nicht in deutschen Kinos gezeigt werden darf, da dieser sein Persönlichkeitsrecht verletzt. Nun hat allerdings der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kunstfreiheit für wichtiger einzuschätzen ist. Somit kann dieser Film nun doch in den Kinos anlaufen. Einen genauen Termin für den verspäteten Kinostart kann der Verleiher Senatorfilm noch nicht bekannt geben.

 

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